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Batteriegesetz Am 01.12.2009 ist das Batteriegesetz (BattG) in Deutschland in Kraft getreten. Dieses setzt die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2006/66 EG in deutsches Recht um. Es ergeben sich neue Pflichten aus dem BattG. Alle Hersteller müssen ihre Batteriemarken, die sie in Deutschland vertreiben, beim Umweltbundesamt registrieren. Unsere Registrierungsnummer für Deutschland lautet: 21000866. |
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